Trinkwasser-Versorgung

Rechtliche Rahmenbedingungen der Trinkwassernotversorgung

Die Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes ist Bundesangelegenheit.
Die Zuständigkeit bei der Umsetzung wird aber über definierte Strukturen der einzelnen Bundesländer bis zu den Kommunen delegiert.

Im Zivilschutzfall greifen die Vorschriften des Wassersicherstellungsgesetzes mit teilweise gegenüber der Trinkwasserverordnung herabgesetzten Qualitätsanforderungen.

Diese Maßnahmen der Wassersicherstellung verhelfen auch in Bezug auf neue Bedrohungslagen zu mehr Versorgungssicherheit.

Trinkwasserversorgung

Die Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Wasserversorgung in Deutschland umfassen unter anderem die Stärkung der mobilen Versorgung, zum Beispiel durch den Ausbau von Trinkwassertransportkapazitäten.
Der Indutainer IBC wird für diesen Einsatzzweck mit einer speziellen Innenfolie ausgestattet. Diese ist gemäß der KTW-Leitlinie des Umweltbundesamtes und DVGW Arbeitsblatt W 270 (Technische Regeln) für Trinkwasser zugelassen.
Sehr flexibel kann der Indutainer in kürzester Zeit zum Beispiel auf Fahrzeugpritschen aufgebaut werden, um im Notfall die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zu gewährleisten.

Trinkwasserversorgung
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